Unterrichtsregelung bei Absenzen von Lehrpersonen

Regelung bei Absenzen von Lehrpersonen, vorallem bei Krankheit oder Unfall:

Wir möchten den Stundenplan nach Einführung der Blockzeiten möglichst verbindlich einhalten. Für Sie als Eltern ist es oft schwierig, wenn Ihr Kind kurzfristig nicht nach Stundenplan Unterricht hat.  

Bei Abwesenheit einer Lehrperson wird die Betreuung einer weiteren Klasse für das Kollegium belastend. 

Bei einer Absenz der Lehrperson werden alle Kinder (Schule und Kindergarten) am ersten Tag nach Stundenplan in der Schule beschäftigt. 

Ab dem 2. Tag betreuen wir nur noch diejenigen Kinder gemäss Stundenplan, welche von den Eltern am Schuljahresanfang angemeldet wurden. Alle anderen Kinder bleiben in der Obhut der Eltern.

Wichtig: Musikgrundschule, Textiles Werken, Englisch, Französisch, Deutsch als Zweitsprache, kath./ref. Religionsunterricht oder Instrumentalunterricht etc. findet nach Stundenplan statt.

Alle angemeldeten Kinder sind in der Schule für die Lehrpersonen ersichtlich. Allfällige Änderungen bezüglich der Betreuung sind möglich. Wir bitten Sie, sich bei der Schulverwaltung zu melden. Wir sind bemüht, schnellstmöglich für eine Stellvertretung zu sorgen.

Wir sind bemüht, schnellstmöglich für eine Stellvertretung zu sorgen.